Die Kosten für ihre Behandlung werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Mit einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung richtet sich die Höhe der Erstattung nach Ihrem abgeschlossenen Tarif.
Auch die Beihilfe erstattet die meisten der anfallenden Kosten.
Die gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen die Behandlungskosten leider nicht.
Gerne gebe ich Ihnen Auskunft in welchem Kostenrahmen sich die Behandlung bewegt.